Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

SEO-Team24 ist ein Projekt der EVENTpoint24 GmbH

§ 1 Vertragsgegenstand, Geltungsbereich
1.1. Die EVENTpoint GmbH (im Folgenden „EVENTpoint“) bietet diverse Leistungen aus dem Bereich des Online-Marketings an, so u.a. Suchmaschinenmarketing und -optimierung, Social Media Marketing, Web Entwicklung, Mobile Marketing, Conversion-Optimierung, Reputationsmanagement, Beratung zu Online-Marketing Themen sowie Schulungen und Workshops (im Folgenden „Leistungen“). Der Kunde möchte die Aufmerksamkeit für seine Webseite, auf der unternehmens- und/oder produktspezifische Informationen für Internetnutzer zugänglich sind (im Folgenden „Webseite“), steigern und hierfür auf das Know-how von EVENTPOINT zurückgreifen.
1.2. Unsere Geschäftsbedingungen gelten nur im Verhältnis zu Unternehmern im Sinne von § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), also Kunden, die bei Abschluss des Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (im Folgenden „Kunden“).
1.3. Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung an ihn vorbehaltlos erbringen.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss
Die Beauftragung durch den Kunden, sei diese mündlich, per Fernabsatzvertragsgesetz durch Call Center Agent oder schriftlich ergangen, stellt ein bindendes Angebot dar, das wir innerhalb von 14 Tagen nach Zugang durch Zusendung einer Auftragsbestätigung/Bestätigungsschreiben/Kaufmännisches Bestätigungsschreiben oder durch Erbringung der Leistung annehmen können. Vorher abgegebene Angebote oder Kostenvoranschläge durch uns sind freibleibend.


§ 3 Leistungen
3.1. Einzelheiten der von EVENTPOINT zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem Angebot und/oder der Leistungsbeschreibung. Diese ist maßgeblich zur Bestimmung des vertraglich vereinbarten Leistungsumfangs.
3.2. EVENTPOINT wird die Leistungen von Mo bis Fr zu seinen üblichen Arbeitszeiten erbringen. Wünscht der Kunde die Erbringung der Leistungen auch außerhalb der vorgenannten Zeiten, wird EVENTPOINT diesem Wunsch im Rahmen seiner betrieblichen Möglichkeiten entsprechen hierfür aber gesonderte Kosten berechnen.
3.3. EVENTPOINT erbringt die Leistungen auf professionelle Art und Weise, sorgfältig, unter Anwendung des bei Vertragsschluss aktuellen Stands der Technik sowie unter Beachtung der in dem Angebot/der Leistungsbeschreibung vereinbarten Anforderungen.
3.4. EVENTPOINT ist berechtigt, die ihr obliegenden Leistungen durch Subunternehmer erbringen zu lassen.

§ 4 Vergütung, Zahlungsbedingungen
4.1. Der Kunde vergütet die Leistungen gemäß Angebot/Leistungsbeschreibung.
4.2. Reisekosten und Spesen sind gesondert in einem angemessenen Umfang in vereinbarter Höhe zu vergüten.
4.3. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der am Tage der Rechnungsstellung gültigen Umsatzsteuer.
4.4. Rechnungen sind sofort nach Zugang zu bezahlen. Der Kunde kommt spätestens 14 Tage nach Fälligkeit in Verzug.

§ 5 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
5.1. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten, mit unserer Hauptforderung synallagmatisch verknüpft oder von uns anerkannt sind.
5.2. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Kunden stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

§ 6 Vertragsdauer, Kündigung
6.1. Bei Dauerschuldverhältnissen kann jede Partei den Vertrag gemäß der vereinbarten Frist ordentlich kündigen.
6.2. Fehlt eine solche Frist, kann der Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum jeweiligen Quartalsende gekündigt werden.
6.3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für EVENTPOINT insbesondere vor, wenn der Kunde gegen wesentliche Bestimmungen dieses Vertrages verstößt und der Vertragsverstoß nicht innerhalb von zwei Wochen nach schriftlicher Aufforderung (Textform hierfür ausreichend) abgestellt wird, sofern eine solche Frist bzw. Aufforderung unter Berücksichtigung der Schwere der Pflichtverletzung oder der sonstigen Umstände nicht ausnahmsweise entbehrlich ist. 6.4. Jede Kündigung bedarf der Schriftform.

§ 7 Mitwirkungspflichten des Kunden
7.1. Ein wesentlicher Faktor für die Erbringung der Leistungen durch EVENTPOINT ist die Mitwirkung des Kunden. Der Kunde wird EVENTPOINT bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen. Der Kunde stellt EVENTPOINT insbesondere alle zur Erfüllung ihrer Leistungen notwendigen Daten und Unterlagen kostenfrei und rechtzeitig zur Verfügung, dazu gehören auch die für die ordnungsgemäße Auftragserfüllung gegebenenfalls erforderlichen Werbemittel gemäß der technischen Spezifikationen, gleich ob als Bild, Text, Video oder Audio.
7.2. Bestehen die Leistungen von EVENTPOINT in der Erstellung von Konzepten oder Analysen bzw. der Unterstützung des Kunden bei deren Ausarbeitung, wird der Kunde die notwendige Mitwirkung leisten und Maßnahmen zur Umsetzung der Konzepte im Rahmen des wirtschaftlich Angemessenen vornehmen.
7.3. Der Kunde wird, die für die Berechnung des Traffic notwendigen Vorkehrungen treffen, insbesondere die für die Messung erforderlichen technischen Maßnahmen ergreifen.
7.4. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder in nicht ausreichendem Maße nach, ist EVENTPOINT für diesen Zeitraum von ihren Leistungsverpflichtungen entbunden, soweit die jeweiligen Leistungen wegen der nicht oder nur unzureichenden Erfüllung der Mitwirkungspflichten nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erbracht werden können.
7.5. Der Kunde ist verpflichtet, EVENTPOINT alle durch eine schuldhafte Verletzung der Mitwirkungspflichten entstandenen Mehraufwände auf der Grundlage der aktuellen Standardvergütungssätze von EVENTPOINT zu ersetzen. Weitergehende Rechte von EVENTPOINT bleiben unberührt.

§ 8 Übereinstimmung mit rechtlichen Vorgaben
8.1. Die rechtliche Verantwortung, insbesondere die telemedien- sowie presserechtliche und wettbewerbsrechtliche Verantwortung für den Inhalt der Webseite des Kunden, trägt ausschließlich der Kunde. Die inhaltliche Gestaltung des redaktionellen Teils der Webseite obliegt weiterhin ausschließlich dem Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, sorgfältig zu überprüfen und sicherzustellen, dass die Inhalte nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen.
8.2. Der Kunde sichert zu, dass er Inhaber sämtlicher für die vertragliche Nutzung der Webseite erforderlichen Rechte ist, insbesondere, dass er über erforderliche Urheber-, Marken-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- und sonstige Rechte verfügt und sie zum Zwecke der Vertragserfüllung auf EVENTPOINT übertragen kann, und zwar zeitlich, örtlich und inhaltlich, in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang.

§ 9 Nutzungsrechte, Haftungsfreistellung
9.1. Der Kunde räumt EVENTPOINT sämtliche für die vertragsgegenständliche Nutzung der Webseite erforderlichen Nutzungsrechte an Urheber-, sowie Leistungsschutzrechten und sonstigen gewerblichen Schutzrechten, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, öffentlichen Zugänglichmachung sowie Bearbeitung, und zwar zeitlich, örtlich und inhaltlich, in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang, ein. Die Rechteeinräumung umfasst auch das Recht, die vorgenannten Nutzungsrechte an zur Vertragserfüllung beauftragte Dritte zu übertragen bzw. unterzulizenzieren sowie zum Suchmaschinen- und Social Media Marketing erforderliche Rechte den jeweiligen Plattformbetreibern einzuräumen. Bei den EVENTPOINT einzuräumenden Nutzungsrechten handelt es sich um einfache Nutzungsrechte.
9.2. Sämtliche Urheber-, Leistungsschutz- und sonstige Rechte an der von EVENTPOINT und/oder von Dritten im Auftrag von EVENTPOINT erstellten und ggf. realisierten Analysen und Konzepten verbleiben bei EVENTPOINT. EVENTPOINT räumt dem Kunden an den Analysen und Konzepten sowie bei deren Umsetzung an den Arbeitsergebnissen jedoch das einfache, zeitlich und örtlich unbeschränkte Recht ein, diese in dem für die Optimierung seiner Webseite erforderlichen Umfang zu nutzen.
9.3. Machen Dritte gegen EVENTPOINT Ansprüche mit der Behauptung geltend, die Webseite des Kunden bzw. deren Nutzung durch Suchmaschinenbetreiber oder sonstige Nutzer verstoße gegen gesetzliche Bestimmungen und/oder die Webseite verletze ihre Rechte, wird der Kunde EVENTPOINT von sämtlichen Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freistellen und etwaige darüber hinausgehende Kosten und Schäden ersetzen, insbesondere EVENTPOINT von den Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung freistellen. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn der Kunde die Verletzung der Rechte Dritter bzw. gesetzlichen Bestimmungen nicht zu vertreten hat. Der Kunde ist verpflichtet, EVENTPOINT im Rahmen des Zumutbaren durch Bereitstellung von Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber den Dritten zu unterstützen. Die Regelungen dieses Absatzes gelten entsprechend, wenn Dritte wegen der Nichteinhaltung von Zusicherungen des Kunden nach § 8 Ansprüche gegen EVENTPOINT geltend machen.

§ 10 Haftung für Schäden
10.1. Die Vertragspartner haften einander unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
10.2. Für sonstige Schäden haftet EVENTPOINT nur dann, wenn EVENTPOINT oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (d.h. eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut, sog. „Kardinalpflicht“) verletzt hat oder wenn der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von EVENTPOINT oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Erfolgt eine schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, so ist die Haftung von EVENTPOINT auf solche typischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. Diese Haftungsbeschränkung gilt für vertragliche und außervertragliche Ansprüche.
10.3. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
10.4. Die Haftung aufgrund ausdrücklich als solcher bezeichneten Garantien sowie zwingender gesetzlicher Vorschriften, insbesondere aufgrund des Produkthaftungsgesetzes, bleibt unberührt.

§ 11 Vertraulichkeit
11.1. Die Vertragspartner verpflichten sich zur Geheimhaltung solcher Tatsachen, Unterlagen und Kenntnisse, die ihnen im Zuge der Durchführung der Vertragsbeziehungen zur Kenntnis gelangen und technische, finanzielle, geschäftliche oder marktbezogene Informationen über das Unternehmen der anderen Vertragspartei beinhalten, sofern die jeweilige Information als geheimhaltungsbedürftig bezeichnet ist oder an ihrer Geheimhaltung ein offenkundiges Interesse besteht (im Folgenden „vertrauliche Informationen“).
11.2. Die jeweils empfangende Partei wird die vertraulichen Informationen ausschließlich zum Zwecke der vertragsgemäßen Umsetzung und Durchführung der Vertragsbeziehung sowie der hierauf beruhenden Einzelverträge verwenden.
11.3. Die Geheimhaltungspflicht besteht nicht, soweit die jeweilige vertrauliche Information im Zeitpunkt der Kenntniserlangung bereits allgemein zugänglich war oder es später wird bzw. der empfangenden Partei bereits bekannt oder aufgrund einer zwingenden gesetzlichen Verpflichtung, Gerichtsentscheidung oder Anordnung einer Behörde oder einer Aufsichtsstelle offen zu legen war.

§ 12 Datenschutz
12.1. Die Vertragspartner verpflichten sich zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz. Sie werden insb. ihre Mitarbeiter auf die Einhaltung des Datengeheimnisses gem. § 5 BDSG verpflichten.
12.2. Sofern EVENTPOINT personenbezogene Daten des Kunden erhebt, verarbeitet oder nutzt, erfolgt dies im Wege der Auftragsdatenverarbeitung (§ 11 BDSG) für den Kunden.

§ 13 Referenzen EVENTPOINT
hat das Recht, den Kunden in die eigene Referenzliste auf der Firmenwebseite und anderen Werbe- und Präsentationsmaterialien aufzunehmen, insbesondere unter Nennung und Darstellung von Unternehmens-/Produktnamen, einem Screenshot der Webseite des Kunden sowie der für den Kunden erbrachten Leistungen und erzielten Tätigkeitserfolgen.

§ 14 Schlussbestimmungen
14.1. Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort unser Geschäftssitz.
14.2. Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.
14.3. Für alle Streitigkeiten zwischen den Vertragspartnern, gleich aus welchem Rechtsgrund, wird als ausschließlicher Gerichtsstand Berlin vereinbart.
14.4. Die jeweils aktuelle Version dieser Geschäftsbedingungen steht dem Kunden jederzeit unter www.EVENTpoint24.de/agb zum Abruf zur Verfügung.

Magdeburg, im März 2019 (C) EVENTpoint24 GmbH

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